Hausmeister

UNSER HAUSMEISTER - MEISTERT AUCH IHRE ANSPRÜCHE


Unser Hausmeister darf alle Aufsicht führenden und pflegerischen Aufgaben sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen. Hierunter werden einfache Arbeiten gefasst, die schnell erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind.


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Grünflächenpflege, Winterdienst, Gehwegreinigung, Kleinstreparaturen, Parkplatzreinigung, Instandhaltung, Entsorgung, Umzüge, Kurierfahrten, Gehilfe Hausverwaltungsleistungen, Betreuung und Überwachung, Einhaltung und Ansprechpartner von Mieterpflichten, Hausordnungen und Problemlösungen, Pflege und technische Betreuung von Immobilien uvm.

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