Viele Unternehmen vergessen, dass der erste Eindruck bereits mit den Außenanlagen beginnt: Sollte der Geschäftskunde einen Parkplatz vorfinden, dessen Erscheinungsbild einer Mischung aus Urwald und Ruinenlandschaft ähnelt, ist das Vertrauen in die Firma bereits erschüttert. Eine fachmännisch durchgeführte Parkplatzreinigung behebt dieses Problem und sorgt, in regelmäßigen Abständen durchgeführt, für eine konstant gute Außenwahrnehmung. Im Regelfall wird die Parkplatzreinigung mit einer sogenannten Sichtreinigung begonnen – die Reinigungskraft geht den Parkplatz ab und entfernt alle losen Kleinteile und Verschmutzungen wie z. B. Papier, Steine und anderen Müll. Im Anschluss wird die Parkfläche mit einem Dampf- oder Hochdruckreiniger bearbeitet. Auf diese Weise können selbst hartnäckige Verschmutzungen wie Kaugummi oder Öl zuverlässig entfernt werden.
Es ist verlockend, die Parkplatzreinigung durch ungeschultes Personal durchführen zu lassen – schließlich kann man ja nicht viel kaputtmachen, es besteht ja alles aus Asphalt. Die Gründlichkeit einer professionellen Parkplatzreinigung ist jedoch mit dem einfachen “Aufräumen” der Parkflächen nicht zu vergleichen. Insbesondere die Entfernung von Ölresten und Eis sowie die Reinigung von Regenwasserabläufen sollte unbedingt von ausgebildetem Fachpersonal durchgeführt werden.
Eine gründliche durchgeführte Parkplatzreinigung hat natürlich nicht nur den Zweck, dem Kunden eine Umgebung zu liefern, in der er sich wohlfühlen kann. Zusätzlich schafft ein sauberer Parkplatz auch einen sicheren Weg zur Arbeit und einen Ort, an welchem Mitarbeiter ihre Fahrzeuge abstellen können, ohne sich Sorgen um eine Beschädigung oder Verschmutzung zu machen. Zusätzlich steht der Parkplatz selbst bei starkem Regen nicht unter Wasser, denn auch die Instandhaltung von Gullys und anderen Wasserabläufen gehört zu einer fachgerechten Parkplatzreinigung.
Die sogenannte Abwasserverordnung verbietet innerhalb von Deutschland die Entsorgung von Giftstoffen über die Kanalisation. Auch bei der Parkplatzreinigung müssen Gefahrstoffe wie z. B. Öl oder Reinigungsmittel fachgerecht entsorgt und im Anschluss ein elektronischer Entsorgungsnachweis erstellt werden. Diese Arbeit darf ausschließlich von qualifiziertem Reinigungspersonal übernommen werden; eine Nichtbeachtung der Abwasserverordnung kann Geldstrafen in Höhe von bis zu +49 3928 425664 € nach sich ziehen.
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